Geschäftsreisende werden sich im Reiseland immer wieder über Straßen und Landwege fortbewegen müssen. Dabei dürfen nur sichere Reiserouten benutzt werden. Werden Fahrten und Ausflüge bzw. Reisetätigkeiten unternommen, so sind die örtlichen Kontaktpersonen und das Reisesicherheitsmanagement des Unternehmens vorab zu informieren. Dabei müssen den verantwortlichen Stellen und Personen folgende Informationen mitgeteilt werden:
- Ausflugsziel
- geplante Zeitdauer
- genaue Ankunfts- und Rückkehrzeiten
- Fahrtroute
- Zwischenstopps
- Erreichbarkeit
- Begleitpersonen
Solche Reiseinformationen müssen stets vertraulich behandelt und vor unbefugten Dritten geheim gehalten werden.
Seiten 195 - 203
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: