Natürlich wird sich jeder an uns Brandschutzbeauftragte wenden, wenn es um den Brandschutz geht. Nun muss man aber wissen, dass wir für einiges zu ständig, nicht jedoch für alles verantwortlich sind (vgl. Garantenstellung). Schließlich heißt unser Titel „Brandschutzbeauftragter“ und nicht „Brandschutzverantwortlicher“. Dennoch (vgl. das Kapitel 5„Aufgaben des BSB“) müssen wir natürlich auf vielen Hochzeiten tanzen, über viel Bescheid wissen und eigenverantwortlich Unterlagen erstellen und/oder kommentieren. Schließlich ist nicht jede Stellungnahme und Forderung von Dritten (Feuerwehr, Versicherungen, Berufsgenossenschaft) korrekt oder berechtigt.
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