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Arbeitsunfälle  
16.07.2026

Unfallzahlen 2025: SVLFG meldet erneuten Rückgang

ESV-Redaktion Betriebssicherheit/SVLFG
Die Hauptunfallzeit liegt entsprechend der Arbeitszeitspitzen regelmäßig im Monat Juli. (Foto: Wolfgang-1958/Pixabay)
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) verzeichnet für 2025 einen weiteren Rückgang der Unfallzahlen um rund 3,7 Prozent.

Insgesamt kam es im vergangenen Jahr zu 55.648 meldepflichtigen Arbeits- und Wegeunfällen. Meldepflichtig sind Arbeitsunfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen nach sich ziehen, sowie tödliche Arbeitsunfälle. 2024 waren es 57.816. In 2025 endeten 93 Unfälle tödlich, das sind sechs weniger als im Jahr davor.

Landwirtschaft: In der Landwirtschaft sank die Zahl um rund 4,6 Prozent auf 30.503 Fälle. Tödlich endeten hier 58 Unfälle. Trotz rückläufiger Unfallzahlen bleiben der Umgang mit Tieren (12.089) und Instandsetzungsarbeiten (7.458) mit jeweils 13 tödlichen Unfällen besonders unfallträchtig.

Gartenbau: Im Gartenbau blieb die Fallzahl mit 17.682 nahezu unverändert im Vergleich zum Vorjahr. In dieser Branche kam es zu zehn tödlichen Unfällen. Prägende Unfallursachen sind hier das Stürzen auf unbefestigten Wegen sowie der Umgang mit Heckenscheren, Motorsägen und Handwerkzeugen.

Forstwirtschaft: Die Forstwirtschaft verzeichnete den stärksten relativen Rückgang mit rund 14,1 Prozent weniger Unfällen (insgesamt 4.454). Auch die Zahl der tödlichen Unfälle verringerte sich deutlich auf 24. Unfallschwerpunkt bleibt die Holzernte mit Tätigkeiten wie Fällungen, Holzaufarbeitung, Rücken/Heranbringen sowie Verladen/Transportieren. Häufigste Unfallursache im Forst sind herabfallende Baumteile.

Jagd: Bei der Jagd wurden 460 Unfälle registriert. Tödliche Unfälle gab es 2025 nicht – zuletzt war dies 2021 der Fall. Unfälle ereignen sich meistens auf unbefestigten Wegen sowie an und auf Hochsitzen sowie bei deren Instandhaltung.

Sonstige: Die übrigen 2.549 Unfälle, davon ein tödlicher, ereigneten sich in versicherten Institutionen, zum Beispiel Bauernverbänden, Landwirtschaftskammern und ähnlichen, sowie in Fällen, die keiner der zuvor genannten Branchen zugeordnet werden konnten.

Hier passiert am meisten

Konstant weist die Statistik über die letzten Jahre in der Gruppe der 19- bis 25-Jährigen die meisten Unfälle aus, gefolgt von der Altersgruppe 56 bis 60. Von den 93 tödlichen Unfällen waren allein 29 der über 70-Jährigen betroffen. Die Hauptunfallzeit liegt entsprechend der Arbeitszeitspitzen regelmäßig im Monat Juli, der im vergangenen Jahr 9,3 Prozent des Unfallgeschehens ausmachte. Naturgemäß ist der Dezember mit 6,6 Prozent der unfallärmste Monat.

Berufskrankheiten und Unfallrenten

Im Jahr 2025 wurden von der SVLFG als Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) 2.830 Verdachtsfälle als Berufskrankheit anerkannt. Davon entfielen die meisten auf Hautkrebs durch natürliche UV-Strahlung (1.473). Das Parkinson-Syndrom durch chemische Pflanzenschutzmittel wurde im Jahr 2025 in 413 Fällen als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr bewilligte die SVLFG als LBG 1.066 neue Renten nach Arbeits- oder Wegeunfällen. Diese machen nur rund 1,75 Prozent aller Renten der LBG aus, die zum Jahresende 60.926 betrugen. Dies verdeutlicht, dass die Rentenlast bei den sogenannten Altfällen liegt.

Leistungsaufkommen maßgeblich für Beitragshöhe

Die SVLFG weist darauf hin, dass sinkende Unfallzahlen nicht automatisch weniger Beitragslast für die Mitglieder bedeuten, denn sie sagen nichts über die Schwere der Verletzungen und den daraus resultierenden Leistungsaufwand aus. Grundlage für die Beitragsrechnungen, die Ende Juli verschickt werden, ist das Umlagesoll. In diesem wird unter anderem die Entwicklung in den einzelnen Beitragsrisikogruppen zu berücksichtigen sein.

Quelle: Pressemitteilung SVLFG

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Kurzinformation über Arbeitsunfälle Wegeunfälle Berufskrankheiten

Autor: Dr. Heike Braunsteffer
unter Mitarbeit von: Jörg Schudmann
Begründet von: Dr. Heinz Schieke

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Diese Kurzinformation ist eine übersichtliche, fachlich fundierte und dennoch allgemein verständliche Darstellung über die gesetzliche Unfallversicherung. Besonders angesprochen sind Unternehmerinnen und Unternehmer, Verantwortliche in Unternehmensleitungen und Personalabteilungen, Führungskräfte in Betrieben und Organisationen, Frauen und Männer mit Meisterbrief, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte ebenso wie Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Mitglieder in Selbstverwaltungen und Ausschüssen der Berufsgenossenschaften.

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