Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 17. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 192), geändert durch Artikel 67 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 323)
Die Änderungen gemäß dem vierten Bürokratieentlastungsgesetz vom 23.10.2024 sind noch nicht umgesetzt und treten zum 01.01.2028 in Kraft.
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