Nach Inkraftsetzen der „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV)“ im Juli 2010 und ihrer Novellierungen in 2016 und 2017 sowie des dazugehörigen Technischen Regelwerkes (TROS IOS, TROS Laser), ergaben sich daraus für Arbeitgeber betroffener Branchen bestimmte Pflichten, bzw. Aufgaben. Dazu gehören z.B. die Betrachtung der Gefährdung der Beschäftigten gegenüber künstlicher optischer Strahlung in der Arbeitsstätte und die Dokumentation der Ergebnisse, die Festlegung geeigneter Arbeitsschutzmaßnahmen und die Wirksamkeitskontrolle der umgesetzten Arbeitsschutzmaßnahmen. Diese Inhalte werden in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-10-31 |
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