A rbeitsunfälle sind nach § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz begründenden Tätigkeit. Es ist daher erforderlich, dass die schädigende Verrichtung zur Zeit des Unfalls einer versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist und diese Verrichtung einen Körperschaden oder den Tod verursacht hat. Für Pausenzeiten fehlt es zwar an einer solchen Verrichtung, es kann aber im Einzelfall ein spezifischer Gefahrzusammenhang zu einer versicherten Tätigkeit bestehen. So hat gerade aktuell das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit seinem Urteil vom 27.02.2023 – L 1 U 2032/22 – (LSG) entschieden, dass ein Arbeitnehmer auch beim „Luftschnappen“ in einem ausgewiesenen Pausenbereich einen Arbeitsunfall erleiden kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2023.07.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-07-05 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.