Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Bund
Ausgabe: Juli 2018 (GMBl 2018, S. 962); geändert GMBl 2021, S. 1002)
Gemäß § 9 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) in Verbindung mit § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegenden vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossenen Technischen Regeln für Laserstrahlung bekannt:
Neufassung der TROS Laserstrahlung Teil „Allgemeines“
Die TROS Laserstrahlung Teil „Allgemeines“, Ausgabe April 2015, GMBl 2015, S. 211 [Nr. 12–15] v. 5. Mai 2015, wird wie folgt neu gefasst:
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