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Vorschrift TROS IOS – Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch inkohärente optische Strahlung

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Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – TROS Inkohärente Optische Strahlung – Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch inkohärente optische Strahlung

Sachgebiet: Arbeitsschutz

Gesetzgeber: Bund

Ausgabe: November 2013 (GMBl 2013, S. 1312)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://arbeitsschutzdigital.de/v.642862

Gemäß § 9 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) in Verbindung mit § 24 Absatz 5 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegenden vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossenen Technischen Regeln für inkohärente optische Strahlung bekannt:

Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3 Grundsätze zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

3.1 Allgemeines

3.2 Ermittlung inkohärenter optischer Strahlung am Arbeitsplatz

3.3 Organisation und Verantwortung

3.4 Fachkundige für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

3.5 Fachkundige für die Durchführung von Messungen und Berechnungen von Expositionen gegenüber inkohärenter optischer Strahlung

3.6 Gleichartige Arbeitsbedingungen

4 Informationsermittlung

4.1 Allgemeines

4.2 Informationsquellen für die Gefährdungsbeurteilung

4.2.1 Abschätzung der möglichen Exposition aus Emissionsdaten der Quelle(n)

4.2.2 Abschätzung der Exposition bei klassifizierten Strahlungsquellen

4.2.3 Berechnung von optischen Strahlungsexpositionen

4.2.4 Abschätzung aus veröffentlichten Messergebnissen

4.3 Verfügbarkeit und Möglichkeit des Einsatzes alternativer Arbeitsmittel und Ausrüstungen, die zu einer geringeren Gefährdung der Beschäftigten führen (Substitutionsprüfung)

4.4 Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge

5 Arbeitsmedizinische Vorsorge

6 Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

6.1 Allgemeines

6.2 Beurteilung der Gefährdung durch Strahlungsquellen, bei denen keinesfalls mit Grenzwertüberschreitungen zu rechnen ist

6.3 Beurteilung der Gefährdung durch Strahlungsquellen, bei denen auf jeden Fall mit Grenzüberschreitung zu rechnen ist

6.4 Beurteilung der Gefährdung durch Strahlungsquellen, bei denen Grenzwertüberschreitungen möglich sind

6.5 Beurteilung der Gefährdung durch Strahlungsquellen bei Einrichtungsvorgängen sowie bei Service und Wartung

6.6 Gefährdungen durch indirekte Auswirkungen

6.7 Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten, die besonders gefährdeten Gruppen angehören

6.8 Mögliche Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten, die sich aus dem Zusammenwirken von inkohärenter optischer Strahlung und fotosensibilisierenden chemischen Stoffen am Arbeitsplatz ergeben können

6.9 Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung

7 Unterweisung der Beschäftigten

8 Allgemeine arbeitsmedizinische Beratung

9 Schutzmaßnahmen und Wirksamkeitsüberprüfung

10 Dokumentation

11 Literaturhinweise

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