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Dokument Trauma und Psyche – Probleme, Projekte und Prioritäten –
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Trauma und Psyche – Probleme, Projekte und Prioritäten –
Welchen Beitrag kann die gesetzliche Unfallversicherung leisten?

  • Wolfgang Hehling
  • Dr. Friedrich Mehrhoff

Die psychischen Erkrankungen nehmen seit Jahren an Bedeutung und Umfang zu. So betrug ihr Anteil an den direkten Krankheitskosten 1994 bereits 10,9 % oder 37,3 Mrd. DM. Bei den Behandlungstagen im Krankenhaus rangieren sie mit 13,5 % auf Rang 2. Im Jahre 1999 waren 6,1 % aller Arbeitsunfähigkeitstage hierdurch begründet. Sie nehmen bei den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahre 2000 Platz 2 bei Männern und Platz 3 bei Frauen ein. Bei den Renten wegen Erwerbsunfähigkeit stehen sie bei Frauen an Platz 1 und bei Männern an 3. Stelle. In diesen Fallzahlen sind auch psychische Störungen enthalten, die nach Traumen (Unfälle, Gewalttaten etc.) entstehen. So unterschiedlich und unzureichend die Statistiken sein mögen, sie zeigen eine dramatische Entwicklung auf. Für die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) liegen keine validen Daten vor. Aber die Erfahrungen in der Praxis zeigen, dass auch hier ein ähnlicher Trend vorliegt.

Mit welchen Maßnahmen begegnen nun die Versicherer den neuen Herausforderungen? Welche Maßnahmen bieten etwa die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung einem Dachdecker an, der nach einem Sturz aus größerer Höhe „nur“ eine Fraktur (ohne vitale Bedrohung und ohne Schädel-Hirn-Trauma) erleidet, die durch unfallchirurgisches Geschick und eine nahtlose medizinische Rehabilitation nach Ansicht des Gutachters, gestützt vor allem auf „objektive“ Befunde der bildgebenden Diagnostik zwar optimal verheilt ist, der aber u. a. wegen einer Angst vor der Höhe mit entsprechender vegetativer Symptomatik (Schweißausbruch, Herzrasen) seine Arbeit nicht aufnehmen kann? Hierbei handelt es sich sehr wahrscheinlich um eine sog. posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), in der ICD-10 unter F43.1 näher beschrieben.

Oder:

Wie erkennen und interpretieren Versicherer die subjektiven Beschwerden einer Bankangestellten, die, ohne Geisel gewesen zu sein, einen Banküberfall erlebte und seitdem an Schlafstörungen, wiederkehrenden Bildern vom Täter, Dissoziationen und depressiven Episoden leidet, während alle anderen Kollegen und Kolleginnen aus dieser Erfahrung längst wieder, dem Anschein nach sogar beschwerdefrei, ihrer Arbeit nachgehen? Hier handelt es sich um ein psychisches Trauma, das ebenfalls dem Versicherungsschutz in der GUV unterliegt.

Seiten 623 - 629

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mit Smartlink: https://arbeitsschutzdigital.de/DIEBG.12.2002.623

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