Nach einem tödlichen Unfall bei Demontagearbeiten im Kernkraftwerk Isar I verurteilte das Amtsgericht Landshut eine Ingenieurin wegen fahrlässiger Tötung – sie war Projektleiterin und erstellte einen fehlerhaften Abrissplan. Exemplarisch an diesem Fall wird verständlich, wie unterschiedlich Techniker und Juristen über (Sicherheits-)Verantwortung denken
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