Schon früh stellte sich heraus, dass von bestimmten Anlagentypen Gefahren für Beschäftigte und Dritte ausgehen können. Zerknallte Dampfkessel, Brände in Chemieanlagen und -lägern, Abstürze von Aufzügen und ähnlich verheerende Unfälle haben dazu geführt, dass Vorschriften für die Errichtung, die Montage und den Betrieb sogenannter überwachungsbedürftiger Anlagen erlassen wurden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2008.06.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-06-05 |
Seiten 310 - 313
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