Maßnahmen des Arbeitsschutzesso formuliert es das Arbeitsschutzgesetz- sind neben den Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren auch Maßnahmen, die der menschengerechten Gestaltung der Arbeit dienen. Damit der Mensch im Arbeitssystem weder über- noch unterfordert wird, sind Arbeitsplätze „ergonomisch“ zu gestalten, also entsprechend den Erkenntnissen der Wissenschaft von der menschlichen Arbeit.
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