Maßnahmen des Arbeitsschutzesso formuliert es das Arbeitsschutzgesetz- sind neben den Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren auch Maßnahmen, die der menschengerechten Gestaltung der Arbeit dienen. Damit der Mensch im Arbeitssystem weder über- noch unterfordert wird, sind Arbeitsplätze „ergonomisch“ zu gestalten, also entsprechend den Erkenntnissen der Wissenschaft von der menschlichen Arbeit.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-02-08 |
Seiten 96 - 99
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