Was gehört zur Arbeit? Natürlich ein Arbeitgeber, dann die Arbeitnehmer. Und natürlich die Arbeitszeit und die Betriebsmittel. Und schließlich auch noch der Ort, an dem die Arbeit verrichtet wird, die Arbeitsstätte. Die Frage, wie diese Arbeitsstätte beschaffen ist, spielt eine erhebliche Rolle für die gesundheitliche Zuträglichkeit der Arbeit. Demnach ist es folgerichtig, dass der Gesetzgeber Mindestvorschriften darüber erlassen hat, was der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu beachten hat. Diese Vorschrift, die Arbeitsstättenverordnung, regelt z. B. Anforderungen an Arbeitsräume, Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärräume, Beleuchtung, Belüftung und Raumtemperatur.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-08-06 |
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