Seit Jahren ist es eine kontinuierlich bestehende Feststellung: Auf Baustellen in Deutschland ist die Unfallhäufigkeit mehr als doppelt so hoch wie in der gesamten gewerblichen Wirtschaft. Und: Im Vergleich zu Unfällen in anderen Wirtschaftszweigen haben Baustellenunfälle meist deutlich schwerere Folgen. Daran hat auch die seit 1998 in Kraft befindliche Baustellenverordnung nicht allzu viel geändert, obwohl große Hoffnungen in sie gesetzt wurden. Erstmals sollte der Bauherr als „Verursacher“ in die Pflicht genommen werden, Aspekte der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der auf der Baustelle Beschäftigten bereits bei der Planung der Arbeiten zu berücksichtigen und in einem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan die erforderlichen gewerkeübergreifenden Schutzmaßnahmen zu dokumentieren. Dabei soll in der Planungsphase ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator tätig werden, ebenso soll dieser bei der Ausführung des Bauvorhabens die Anwendung der Schutzmaßnahmen koordinieren. Aber nach wie vor ist der Koordinator in der Planungsphase die Ausnahme, und in der Ausführungsphase leidet die Koordinierung unter unzulänglichen Präsenzzeiten und unter den insgesamt unübersichtlichen Verantwortungsstrukturen auf vielen Baustellen – Stichwort Subunternehmen. In diesem Test geht es also um die Sicherheit auf Baustellen auf der Grundlage der des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Baustellenverordnung (BaustellV), des staatlichen Regelwerks (RAB) und der UVV Bauarbeiten. Zusammen mit einer sach- und fachgerechten Arbeit sind dies die Grundlagen für den Schutz der Beschäftigten – ihre intelligente Anwendung vorausgesetzt, müsste es doch möglich sein, an den eingangs geschilderten hohen Unfallzahlen etwas zu ändern …
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-05-30 |
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