Mit dem Stufenverfahren Haut wurden neue Wege gegangen, die Berufskrankheiten-Sachbearbeitung zu unterstützen. Die entwickelte elektronische Prozessbeschreibung steuert den Anwender durch das § 3 BKV-Verfahren bei Verdachtsfällen beruflich verursachter Hauterkrankungen. Die einzelnen Bearbeitungs- bzw. Prozessschritte lehnen sich an bekannte Prüfschemata an, sind aber konsequent operationalisiert. Alle jeweils notwendigen ergänzenden Informationen können durch Links ins Intranet und Internet aufgerufen werden. Das Stufenverfahren wurde am 06.12.2005 in das Berufskrankheiten- und Rehainformationssystem (Portal BIS Leistungen und Verfahren) des HVBG eingestellt.
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