Der ermächtigte Arzt wird im Auftrag des Strahlenschutzverantwortlichen bei den Vorsorgeuntersuchungen tätig. Dem Arzt werden durch die Ermächtigung keine hoheitlichen Aufgaben übertragen. Mit der Ermächtigung wird lediglich festgestellt, dass der Arzt zur Vornahme der Vorsorgeuntersuchungen fachlich qualifiziert ist. Die ärztliche Bescheinigung kann also nicht angefochten werden. Wohl kann aufgrund des zwischen den Beteiligten geschlossenen Arztvertrages auf Änderung der Bescheinigung geklagt werden, wenn der Strahlenschutzverantwortliche zu der Überzeugung kommt, dass der Arzt seine Vertragspflicht verletzt hat und deshalb eine Bescheinigung dieses Inhaltes nicht hätte erteilen dürfen. Eine Klärung auf diese Weise dürfte jedoch außerordentlich zeitaufwendig sein und damit aus der Sicht des Strahlenschutzes kaum in Betracht kommen.
Lieferung: 08/2002Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.