Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich primär auf Metallringgeflechthandschuhe, können aber überwiegend auch auf andere Schutzhandschuhe übertragen werden. Gelegentlich gibt es Überlegungen – zur Vermeidung von Finger- oder Handverletzungen an Maschinen – Schutzhandschuhe zu tragen. Sollten diese Wünsche aus einer betrieblichen Führungsebene oder gar von der Fachkraft für Arbeitssicherheit geäußert werden, muss vor Auswahl und Einsatz von Schutzhandschuhen für den entsprechenden Arbeitsplatz, wo diese Handschuhe eingesetzt werden sollen, eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung – unter besonderer Berücksichtigung der ggf. durch den Einsatz von Schutzhandschuhen zusätzlich geschaffenen Gefährdungen – erstellt und geprüft werden, ob diese Handschuhe für den vorgesehenen Einsatzzweck zugelassen und geeignet sind.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-01-02 |
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