ARBEITSSCHUTZdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
  • |
  • Suche über alles
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Startseite
    • Nachrichten
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
  • Themen
    • Gefährdungsbeurteilung
    • Arbeitsmittel und Anlagen
    • Arbeitsstätten
    • Brand- und Explosionsschutz
    • Chemikalien und Gefahrstoffe
    • Biologische Arbeitsstoffe
    • Gefahrgut und Logistik
    • Produktsicherheit/Medizinprodukte
    • Strahlenschutz
    • Immissionsschutz
  • Arbeitshilfen
    • Aushänge und Checklisten
    • Dokumentationshilfen
    • Formulare
    • Mustervorlagen
    • Betriebsanweisungen
  • Recht & Regeln
    • DGUV Regelwerk
      • Vorschriften
      • Regeln
      • Informationen
      • Grundsätze
    • Alle Vorschriften
      • der letzten 3 Monate
      • der letzten 6 Monate
      • des letzten Quartals
      • des laufenden Jahres
      • des vergangenen Jahres
    • Alle Erläuterungen
    • Mein Rechtskataster
    • Änderungen im Vorschriften- und Regelwerk
  • Medien
    • Newsletter
    • Infodienst
    • Neu auf
    • eJournals
    • eBooks
  • Stellenmarkt
  • Bestellen
  • DGUV Regelwerk
  • Alle Vorschriften
  • Alle Erläuterungen
  • Mein Rechtskataster
  • Änderungen im Vorschriften- und Regelwerk
  • der letzten 3 Monate
  • der letzten 6 Monate
  • des letzten Quartals
  • des laufenden Jahres
  • des vergangenen Jahres
Vorschrift Sprengarbeiten

Aktuelle Fassung

  • Die aktuelle Fassung vollständig anzeigen

Rechtskataster/Versionsvergleich

Bitte beachten Sie die Funktionen zum Rechtskataster und den Versionsvergleich.

  • Einführung in die Funktionen des Rechtskatasters und Versionsvergleichs
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
  •  

Bekanntmachung der Technischen Regel zum Sprengstoffrecht – „Sprengarbeiten" (SprengTR 310)

Sachgebiet: Explosionsschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 5. Oktober 2016, BAnz S. 8522

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://arbeitsschutzdigital.de/v.974162

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt gemäß § 6 Absatz 4 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) die nachstehende vom Sachverständigenausschuss für explosionsgefährliche Stoffe (SVAE) beschlossene Technische Regel zum Sprengstoffrecht bekannt (Anlage).

Vorspann

1 Geltungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3 Allgemeine Bestimmungen

3.1 Verantwortlichkeiten

3.2 Beurteilung der Gefährdungen von Beschäftigten, Dritten und Sachgütern

3.3 Allgemeine Maßnahmen

3.4 Unterweisung

3.5 Unterrichtung der Behörde

4 Weitere Bestimmungen

4.1 Allgemeines

4.2 Verwendung von Sprengmitteln, Sprengzubehör und Hilfsmitteln

4.2.1 Sprengmittel

4.2.2 Sprengzubehör

4.2.3 Hilfsmittel

4.3 Bereithalten und kurzzeitiges Abstellen von Sprengmitteln

4.4 Transport von Sprengmitteln

4.5 Zündung

4.5.1 Allgemeines

4.5.2 Elektrische Zündung

4.5.3 Nicht elektrische Zündung

4.5.4 Elektronische Zündung

4.5.5 Zündung mit Pulveranzündschnur

4.5.6 Einsatz von Sprengschnüren, redundante Zündung

4.5.7 Zünden von Sprengladungen

4.5.8 Fremdelektrizität

4.6 Bohren, Laden, Aufbringen von Besatz und Abdecken

4.7 Sichern und Absperren

4.8 Sprengsignale und Verhalten vor und nach der Sprengung

4.9 Versager und deren Beseitigung

Anhang A-1
Verfahren zum sachgemäßen Vernichten

Anhang A-2
Hinweise für Bau und Beschaffenheit von Deckungsräumen

Technische Anhänge mit Bestimmungen für besondere Sprengarbeiten

Anhang T-1
Bestimmungen für das Schnüren sowie für Lassensprengungen

Anhang T-2
Bestimmungen für Großbohrlochsprengungen

Anhang T-3
Bestimmungen für geophysikalische Sprengungen

Anhang T-4
Bestimmungen für Sprengungen in unterirdischen Hohlräumen

Anhang T-5
Bestimmungen für Sprengungen von Bauwerken und Bauwerksteilen

Anhang T-6
Bestimmungen für Sprengungen unter Wasser

Anhang T-7
Bestimmungen für Sprengungen in heißen Massen

Anhang T-8
Bestimmungen für Eissprengungen

Anhang T-9
Bestimmungen für Schneefeldsprengungen

Anhang T-10
Ermittlung des Mindestabstandes zu Hochfrequenzsendern

I Allgemeines

II Ermittlung des Mindestabstandes aM

III Ermittlung des Mindestabstandes aM bei Verwendung von Zündern der Klasse II

IV Ermittlung der wirksamen Strahlungsleistung EIRP

V Mindestabstand aM als Tabellenwert bei Verwendung von Zündern der Klasse II

VI Berechnung des Mindestabstandes aM anhand einer Formel

VII Ermittlung des Mindestabstandes bei Verwendung von Zündern der Klasse IV

VIII Ermittlung des Mindestabstandes aM über die zulässige Feldstärke

IX Elektronische Zündsysteme

Anhang T-11
Ermittlung des Mindestabstandes von elektrischen Anlagen

  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2016 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
ESV.info        IFA-Arbeitsmappe        IFA-Handbuch        UMWELTdigital

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück