Sachgebiet: Explosionsschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 5. Oktober 2016, BAnz S. 8522
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt gemäß § 6 Absatz 4 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) die nachstehende vom Sachverständigenausschuss für explosionsgefährliche Stoffe (SVAE) beschlossene Technische Regel zum Sprengstoffrecht bekannt (Anlage).
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