Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 1. Juni 2016 (BGBl. I S. 1284), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 9. August 2022 (BGBl. I S. 1382)
Die Änderungen durch Artikel 44 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652) treten gemäß Artikel 60 Absatz 7 desselben Gesetzes am 1. Januar 2024 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
Auf Grund des § 90 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) verordnet die Bundesregierung:
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