Wenn es nach Arbeitsunfällen zu einer Strafanklage kommt, geht es meistens um fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung. Bei der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmensmitarbeitern geht es um die zwei Schlusselbegriffe: Verursachung bzw. Zurechnung der Schadensfolge und Schuldhaftigkeit bzw. Fahrlässigkeit des Verhaltens. Doch was ist dem Angeklagten zurechenbar und was ist fahrlässig?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2014.02.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-02-05 |
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