Eine Verordnung ist eine Rechtsnorm und damit eine von der Regierung oder einer Verwaltungsbehörde (Exekutive, nicht Parlament) erlassene Vorschrift oder Anordnung. In der Hierarchie stehen Verordnungen unterhalb der Gesetze (die vom Parlament erlassen werden), aber oberhalb von Regeln, Satzungen oder Verwaltungsvorschriften. So steht also das Arbeitsschutzgesetz in dieser Hierarchie über der Arbeitsstättenverordnung, während die Arbeitsstättenregeln an dritter Stelle kommen. Eine Verordnung benötigt eine sog. Verordnungsermächtigung, die wiederum das Parlament in einem Gesetz festlegt. Juristisch betrachtet stellt eine Verordnung kein Gesetz im formellen Sinn dar (weil eben nicht vom Bundestag beraten und verabschiedet wurde), wohl aber im materiellen Sinn, und zwar insofern, als sie Rechte und Pflichten festlegt und somit absolute Gültigkeit hat. Es kann aber vorkommen, dass der Bundesrat oder eines der 16 Landesparlamente Verordnungen beraten und verabschieden.
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