In der Zeit von Februar 1997 bis einschließlich Oktober 2006 traten in SachsenAnhalt 8 tödliche Arbeitsunfälle beim Umgang mit CE-gekennzeichneten Maschinen ein, weil die Maschinen grundlegenden Sicherheitsanforderungen der EG-Maschinenrichtlinie nicht entsprachen.
Mittels einer Darstellung von Ergebnissen der technischen Unfalluntersuchungen wird die Frage beantwortet, welche Herstellungsmängel an den Maschinen zu den Unfällen führten. Außerdem werden diese im Zusammenhang mit teilweise sehr unterschiedlichen Maschinen stehenden Einzelergebnisse zu 5 Ergebnisgruppen zusammengefasst.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2008.12.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-12-05 |
Seiten 558 - 563
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