Arbeitssicherheit wird vom Unternehmer und, im Rahmen der Delegation von Aufgaben und Verantwortung, von Führungskräften gewährleistet.
Der Unternehmer erhielt mit zunehmender Technisierung und wirtschaftlicher Entwicklung ein immer komplexeres Aufgabengebiet vom Gesetzgeber zugewiesen. Aus diesem Grund stellen der Gesetzgeber Unternehmer und Führungskräfte Fachleute zur Seite. Diese sollen ihm an maßgeblicher Stelle dabei helfen die Gesamtverantwortung für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter im Unternehmen leichter zu tragen. Er hat der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt je einen anspruchsvollen Aufgabenkatalog gegeben und ihnen fachliche Weisungsfreiheit garantiert. Sie tragen Fachverantwortung, allerdings können sie der Führungskraft keine Anweisungen geben. Sie führen auch keine Aufsicht. Das ist Aufgabe des Unternehmers und der nachgeordneten Führungskräfte. Hinzu kommen zur Hilfestellung die Institutionen Sicherheitsbeauftragter, Betriebsrat, Arbeitsschutzausschuss.
Seiten 175 - 216
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
