Sicherheitsbeauftragte bleiben ein wichtiges Element der betrieblichen Prävention. Durch die Änderung des § 22 SGB VII zum 29. Mai 2026 wurde die Pflicht zur Bestellung durch den Unternehmer für kleinere und mittlere Betriebe neu geordnet und stärker an der konkreten Gefährdungslage ausgerichtet.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2026.10.07 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2199-7349 |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-09-25 |
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