Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für den gewerblichen Bereich und deshalb in dieser Funktion für den Bereich der beruflichen Schulen nicht zuständig. Dennoch haben sie großes Interesse daran, dass Themen des betrieblichen Arbeitsschutzes auch im Berufsschulunterricht behandelt werden, weil die Schüler im Rahmen ihrer dualen Ausbildung zugleich Auszubildende sind, die als betriebliche Neulinge – von Anfang an und integriert in jedem Schritt ihrer Berufsausbildung – mit Arbeitsschutzmaßnahmen vertraut gemacht werden müssen. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften stellen deshalb Lehrern und Schülern an beruflichen Schulen eine Reihe von Medien und Maßnahmen, in denen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit behandelt werden, zur Verfügung. Nachfolgend wird das Konzept dargestellt, das diesen berufsgenossenschaftlichen Aktivitäten zu Grunde liegt (Nach einem Vortrag auf dem Deutschen Kongress für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin A+A 1999).
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