Den alltäglichen Gefahren des Straßenverkehrs sind neben Autofahrern auch Fahrer von Zweirädern aller Art ausgesetzt. Sie sind – aufgrund Ihrer fehlenden Fahrgastkabine – bei Unfällen viel stärker den jeweiligen Unfallauswirkungen ausgesetzt. Neben einer Schutzbekleidung bietet nur noch der Helm eine Sicherheit. Oftmals sind sich verschiedene Helfer nicht einig, ob der rettende Schutzhelm bei Bewusstlosigkeit nach einem Unfall entfernt oder doch besser aufgelassen werden soll. Das Auffinden eines bewusstlosen Motorradfahrers stellt zwar keine betriebstypische Notfallsituation dar, dennoch kann es beispielsweise im Rahmen von Dienstfahrten dazu kommen, dass man auf derartige Situationen trifft.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2006.02.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-02-01 |
Seiten 82 - 83
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