Sachgebiet: Bio- und Gentechnik
Gesetzgeber: Bund
Beschluss 19/2023 des ABAS vom 15. November 2023
Der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) hat zur Konkretisierung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung – BioStoffV [1]) zum Schutz der Beschäftigten Anforderungen an Laboratorien bei Tätigkeiten mit TSE-assoziierten Agenzien und proteopathischen Seeds ermittelt. Diese Empfehlung ersetzt den vormaligen Beschluss 603 des ABAS.
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