Marktüberwachungsbehörden stellen fest, dass bei Herstellern von Maschinen und Maschinenanlagen die mit einer CE-Kennzeichnung verbundenen Pflichten zu wenig Beachtung finden. Produkte, die erhebliche Mängel aufweisen und damit nicht „CE-konform“ sind, ist der Marktzugang verwehrt. Es drohen Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörden, im schlimmsten Fall ein Verbot des Inverkehrbringens oder ein Rückruf. Ursachen für die Missachtung der Pflichten sind in vielen Fällen Unkenntnis in der Sache und Unterschätzung der strategischen Bedeutung der CE-Kennzeichnung. Mit der Lernanwendung CE-coach stellt das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg Grundlagenwissen zum Thema „CE und Marktzugangsbedeutung für Maschinen und Maschinenanlagen“ kostenlos im Internet zur Verfügung. Zielgruppe sind Beschäftigte, die am CE-Prozess in Unternehmen und Hochschulen beteiligt sind, Lehrbeauftragte an Hochschulen und weiterführenden Bildungseinrichtungen im Hinblick auf ein Lehrangebot und Studenten im Hinblick auf eine Zusatzqualifizierung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2010.10.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-10-11 |
Seiten 456 - 457
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