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Klimawandel  
22.05.2025

Schon im Frühling vor UV-Strahlung schützen

ESV-Redaktion Betriebssicherheit/BG BAU
Die jährliche Sonnenscheindauer nimmt seit Jahren zu, und damit steigt die Stärke und Dauer der Belastung durch UV-Strahlung. (Foto: jplenio/Pixabay)
Angesichts des Klimawandels steigt die Gefahr von Hautkrebs weiter: Die Betroffenenzahl in der Baubranche hat mit über 3.000 Verdachtsanzeigen im zurückliegenden Jahr einen neuen Höchststand erreicht. Schon im Frühjahr ist die Sonneneinstrahlung intensiv, und ein gründlicher Schutz vor der ultravioletten (UV) Strahlung der Sonne ist unerlässlich. Bereits ab einem UV-Index der Stufe 3 ist der UV-Schutz wichtig, da sonst Hautschäden drohen.

Auch im zurückliegenden Jahr war der weiße Hautkrebs eine der am häufigsten gemeldeten Berufskrankheiten bei der BG BAU. Nach vorläufigen Zahlen gab es mit 3.052 Verdachtsanzeigen mehr Meldungen als im Vorjahr. „Diese Entwicklung entspricht dem allgemeinen Trend in der gesamten Bevölkerung. Weißer Hautkrebs nimmt generell zu und gerade die Menschen am Bau sind der Sonne besonders stark ausgesetzt“, erklärt Dr. Anette Wahl-Wachendorf, ärztliche Geschäftsführerin des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG BAU (AMD der BG BAU).

Der Klimawandel begünstigt Hautkrebserkrankungen. Die jährliche Sonnenscheindauer nimmt nach Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) seit Jahren zu. Damit verbunden steigt auch die Stärke und Dauer der Belastung durch UV-Strahlung, wie das Robert Koch-Institut (RKI) mitteilt. Die UV-Strahlung der Sonne ist eine der Hauptursachen für weißen Hautkrebs. Die Intensität der Strahlung wird durch den UV-Index angezeigt, der in Wetter-Apps und im Wetterbericht zu finden ist. „Ab einem UV-Index von 3 sollte die Haut geschützt werden, um Schäden zu vermeiden. Besonders gefährdet sind Stellen wie Stirn, Ohren und Nacken, die direkt der Sonne ausgesetzt sind“, sagt Dr. Wahl-Wachendorf.

Für den Arbeitsschutz sind Arbeitgeber verantwortlich. Sie können verschiedene Maßnahmen ergreifen, um ihre Beschäftigten vor UV-Strahlung zu schützen. Dabei gilt die Reihenfolge: zuerst technische, dann organisatorische und schließlich persönliche Schutzmaßnahmen.
  • Technische Maßnahmen: Sonnensegel, Wetterschutzzelte oder andere Mittel zur Verschattung
  • Organisatorische Maßnahmen: Arbeiten im Freien vermeiden, besonders zwischen 11 und 16 Uhr, wenn die UV-Strahlung am stärksten ist. Arbeitszeiten könnten früh am Morgen beginnen oder Aufgaben ins Gebäude verlegt werden.
  • Persönliche Maßnahmen: Schutz durch lange Kleidung, eine Kopfbedeckung mit Nacken-, Ohren- und Stirnschutz, Sonnenbrille und wasserfeste UV-Schutzcreme (mindestens Lichtschutzfaktor 30, besser 50)
Die BG BAU unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung von UV-Schutzmaßnahmen, bietet Informationen zur Gefährdungsbeurteilung und stellt finanzielle Zuschüsse für technische und persönliche Schutzmaßnahmen zur Verfügung.

Weitere Informationen: Themenseite der BG BAU zum Schutz vor UV-Strahlung: www.bgbau.de/uv-schutz

Über die BG BAU
Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als drei Millionen Versicherte, rund 592.000 gewerbsmäßige Unternehmen und ca. 60.000 private Bauvorhaben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter www.bgbau.de.

Quelle: Pressemitteilung der BG BAU

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Klimaschutzrecht

Herausgegeben von: Prof. Dr. jur. Walter Frenz
Bearbeitet von: Dr. jur. Stefan Altenschmidt, Prof. Dr. Stefan Böschen, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Elisabeth Clausen

Programmbereich: Umwelt- und Klimaschutz

Große Herausforderungen – starke Unterstützung!

Wie dynamisch sich das Klimaschutzrecht derzeit entwickelt, zeigt die Neuauflage dieses Gesamtkommentars. Praxisnah und pointiert werden erneut die jüngsten Entwicklungen erläutert:

  • BVerfG-Beschlüsse vom 24.03.2021 und 18.01.2022
  • Novellierungen des KSG Bund und des KSG NRW
  • neues EU-Klimagesetz und EU-Klimapaket
  • Beginn der ersten Handelsperiode des BEHG
  • Ziele des Koalitionsvertrages der neuen Bundesregierung
  • Ergebnisse des Klimagipfels von Glasgow
  • vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage
  • Rohstoffproblematik angesichts des Ukraine-Krieges

Neben der Kommentierung des europäischen und nationalen Regelungsregimes werden auch die steuerrechtlichen Vorschriften und die verfassungsrechtlichen Hintergründe instruktiv beleuchtet. Weiterhin werden die interdisziplinären Querschnittsthemen gut verständlich dargestellt, darunter die ökonomischen, naturwissenschaftlichen und technischen Grundlagen.
Dem Tempo der fortlaufenden Neuerungen wird auch ein digitales Add-on gerecht, über das Sie als Nutzerin und Nutzer des Werkes komfortabel weitere aktuelle Informationen abrufen können.

„Insgesamt ist festzuhalten, dass der Großkommentar von Frenz weit über die Erläuterung von Rechtsnormen hinausgeht. Er eignet sich daher nicht nur hervorragend für die praktische Arbeit mit einzelnen Bestimmungen aus dem EU-KG, dem Bundes-KSG oder dem BEHG, sondern gibt auch einen umfassenden Einblick in die aktuellen rechtlichen und rechtspolitischen Fragen des Klimaschutzes.“ Rechtsanwältin Dr. Maria Marquard in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ), 09/2023

Hören Sie hier den Interview-Podcast mit Prof. Dr. Walter Frenz.

Kaum ein Rechtsgebiet ist so dynamisch wie das Klimaschutzrecht. Einen großen Anteil daran hat das BVerfG mit seinem Beschluss vom 24.03.2021. Auch die Ampelregierung hat den Klimaschutz angepasst. Überlagert wird dies von der Rohstoffkrise aufgrund des Ukraine-Krieges. Unter anderem hierüber hat sich die ESV-Redaktion mit Dr. Walter Frenz, Professor für Berg-, Umwelt- und Europarecht an der RWTH Aachen – auch im Rahmen der Podcastreihe: „ESV im Dialog: Sie hören Recht“ – unterhalten.


Verkehrsunfälle 2024 17.03.2025
Weniger Tote im Straßenverkehr – echte Fortschritte fehlen
Die kürzlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Unfallzahlen zeigen: Die Verkehrssicherheit in Deutschland verbessert sich zwar leicht, aber bei Weitem nicht im erforderlichen Maße. Im Jahr 2024 starben 2.780 Menschen bei Straßenverkehrsunfällen – ein Rückgang um zwei Prozent; in Zahlen bedeutet dies 59 Todesopfer weniger als im Vorjahr (2.839). mehr …
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