Ein Schlüssel zur Wahrnehmung der Sicherheitsverantwortung und der Vorbildfunktion ist – neben dem „tätigen Vormachen“ – das „tätigkeitsbezogene Vorführen“: Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten gemäß § 12 ArbSchG auch über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen. Die Unterweisung ist das „wichtigste Instrument, um Beschäftigte in den Stand zu versetzen, Arbeitsschutzanordnungen richtig zu erfassen und sich sicherheitsgerecht zu verhalten“.
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