Ein selbstständiger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater hatte zugunsten aller bei ihm beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine private Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Mit der Versicherungsgesellschaft hatte er nachträglich vereinbart, dass allen versicherten Beschäftigten ein Direktanspruch auf die Versicherungsleistungen zustehen soll. Seine Belegschaft unterrichtete er hiervon jedoch nicht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2007.12.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-12-04 |
Seite 573
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