Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 oder niedriger ermöglicht das aktualisierte, bundesweit geltende Infektionsschutzgesetz den Schülerinnen und Schülern Phasen des Präsenzunterrichts unter Beachtung eines strikten Hygienekonzeptes. Angesichts des weiterhin bestehenden Infektionsgeschehens ist bei der Wiederaufnahme des Schulbetriebs ein durchdachtes und behutsames Vorgehen geboten. Durch die anhaltende Corona-Pandemie ergeben sich daher zusätzliche Schutzmaßnahmen, um für Schüler*innen sowie Lehrkräfte die Infektionsgefährdung und die damit verbundenen Expositionsmöglichkeiten auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-06-01 |
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