§ 2 definiert wichtige Begriffe, die in der RöV verwendet werden. Damit wird zugleich der Inhalt der einzelnen Vorschriften bestimmt. Daneben enthält die RöV eine Vielzahl weiterer Legaldefinitionen, die zur Auslegung der Vorschriften herangezogen werden müssen. Siehe z. B. Begriffe wie berufliche strahlenexponierte Personen in § 31, Multi-Center Studie in § 28b Abs. 3, Patientendaten in § 28 Abs. 5.
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