Die Fachkunde im Strahlenschutz ist eine Zusatzqualifikation, die unabhängig von der jeweiligen Berufsausbildung, also z. B. auch von der ärztlichen Ausbildung zu erwerben und nachzuweisen ist. Die Anforderungen an die Fachkunde werden durch die Art und den Umfang der vorgesehenen Tätigkeiten bestimmt, die von der RöV erfasst werden und die ohne Fachkunde nicht ausgeübt werden darf. Auf die §§ 3, 4, 5 Abs. 1, § 6, 24, 28b Abs. 1 Nr. 3 und § 29 wird verwiesen. Zu beachten ist, dass ein Strahlenschutzbeauftragter nur insoweit fachkundig zu sein braucht, als ihm Aufgaben und Befugnisse übertragen worden sind.
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