Um den Betroffenen einen Überblick über die Geltung und Fortgeltung von Bauartzulassungen zu beschaffen, sind die Behörden verpflichtet, bestimmte Tatsachen im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Die Bekanntmachung braucht nur die notwendigsten Daten wiederzugeben, z. B. Gegenstand der Bauartzulassung (z. B. Röntgenstrahler), Type des Röntgenstrahlers und der Röntgenröhre, die Höchstbetriebswerte, den Verwendungszweck und das Bauartzeichen.
Lieferung: 04/2003Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.