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Vorschrift Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit

Aktuelle Fassung

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  • Vom 26. Februar 2014, ABl. L 96 S. 79

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RICHTLINIE 2014/30/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (2014/30/EU )

Sachgebiet: Gerätesicherheit

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 26. Februar 2014, ABl. L 96 S. 79, geändert am 4. Juli 2018, ABl. L 212 S. 1, 82

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://arbeitsschutzdigital.de/v.964008

Präambel

KAPITEL 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Geltungsbereich

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

Artikel 4 Bereitstellung auf dem Markt und/oder Inbetriebnahme

Artikel 5 Freier Warenverkehr

Artikel 6 Wesentliche Anforderungen

KAPITEL 2 PFLICHTEN DER WIRTSCHAFTSAKTEURE

Artikel 7 Pflichten der Hersteller

Artikel 8 Bevollmächtigte

Artikel 9 Pflichten der Einführer

Artikel 10 Pflichten der Händler

Artikel 11 Umstände, unter denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten

Artikel 12 Identifizierung der Wirtschaftsakteure

KAPITEL 3 KONFORMITÄT DER BETRIEBSMITTEL

Artikel 13 Konformitätsvermutung bei Betriebsmitteln

Artikel 14 Konformitätsbewertungsverfahren für Geräte

Artikel 15 EU-Konformitätserklärung

Artikel 16 Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung

Artikel 17 Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung

Artikel 18 Information zur Nutzung des Geräts

Artikel 19 Ortsfeste Anlagen

KAPITEL 4 NOTIFIZIERUNG VON KONFORMITÄTSBEWERTUNGSSTELLEN

Artikel 20 Notifizierung

Artikel 21 Notifizierende Behörden

Artikel 22 Anforderungen an notifizierende Behörden

Artikel 23 Informationspflichten der notifizierenden Behörden

Artikel 24 Anforderungen an notifizierte Stellen

Artikel 25 Konformitätsvermutung bei notifizierten Stellen

Artikel 26 Zweigunternehmen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen durch notifizierte Stellen

Artikel 27 Anträge auf Notifizierung

Artikel 28 Notifizierungsverfahren

Artikel 29 Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen

Artikel 30 Änderungen der Notifizierungen

Artikel 31 Anfechtung der Kompetenz von notifizierten Stellen

Artikel 32 Pflichten der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit

Artikel 33 Einspruch gegen Entscheidungen notifizierter Stellen

Artikel 34 Meldepflichten der notifizierten Stellen

Artikel 35 Erfahrungsaustausch

Artikel 36 Koordinierung der notifizierten Stellen

KAPITEL 5 ÜBERWACHUNG DES UNIONSMARKTES, KONTROLLE DER AUF DEN UNIONSMARKT EINGEFÜHRTEN GERÄTE UND SCHUTZKLAUSELVERFAHREN DER UNION

Artikel 37 Überwachung des Unionsmarktes und Kontrolle der auf den Unionsmarkt eingeführten Geräte

Artikel 38 Verfahren zur Behandlung von Geräten, mit denen ein Risiko verbunden ist, auf nationaler Ebene

Artikel 39 Schutzklauselverfahren der Union

Artikel 40 Formale Nichtkonformität

KAPITEL 6 AUSSCHUSS, ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 41 Ausschussverfahren

Artikel 42 Sanktionen

Artikel 43 Übergangsbestimmungen

Artikel 44 Umsetzung

Artikel 45 Aufhebung

Artikel 46 Inkrafttreten und Anwendung

Artikel 47 Adressaten

ANHANG I

ANHANG II

ANHANG III

ANHANG IV

ANHANG V

ANHANG VI

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