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Vorschrift Richtlinie zum Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung

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Weitere Fassungen

  • Vom 5. Dezember 2013, ABl. L 13 S. 1, berichtigt 17. März 2016, ABl. L 72 S. 69

  • Vom 5. Dezember 2013, ABl. L 13 S. 1.

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RICHTLINIE 2013/59/EURATOM DES RATES vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom (2013/59/EURATOM)

Sachgebiet: Strahlenschutz

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 5. Dezember 2013, ABl. L 13 S. 1, zuletzt berichtigt am 11. Juni 2019 (ABl. L 152 S. 128)

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mit Smartlink: https://arbeitsschutzdigital.de/v.812867

Präambel

KAPITEL I GEGENSTAND UND ANWENDUNGSBEREICH

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Anwendungsbereich

Artikel 3 Ausschluss vom Anwendungsbereich

KAPITEL II BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Artikel 4 Begriffsbestimmungen

KAPITEL III STRAHLENSCHUTZSYSTEM

Artikel 5 Allgemeine Grundsätze des Strahlenschutzes

ABSCHNITT 1 Optimierungsinstrumente

Artikel 6 Dosisrichtwerte für berufliche Expositionen, Expositionen der Bevölkerung und medizinische Expositionen

Artikel 7 Referenzwerte

ABSCHNITT 2 Dosisbegrenzung

Artikel 8 Altersbegrenzung für strahlenexponierte Arbeitskräfte

Artikel 9 Dosisgrenzwerte für die berufliche Exposition

Artikel 10 Schutz von schwangeren oder stillenden Arbeitskräften

Artikel 11 Dosisgrenzwerte für Auszubildende und Studierende

Artikel 12 Dosisgrenzwerte für die Exposition der Bevölkerung

Artikel 13 Schätzung der effektiven Dosis und der Organ-Äquivalentdosis

KAPITEL IV ANFORDERUNGEN AN AUSBILDUNG, FORTBILDUNG UND UNTERWEISUNG IM STRAHLENSCHUTZ

Artikel 14 Allgemeine Verantwortlichkeiten für Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung

Artikel 15 Fortbildung von strahlenexponierten Arbeitskräften und deren Unterweisung

Artikel 16 Unterweisung und Fortbildung von Arbeitskräften, die einer potenziellen Exposition durch herrenlose Strahlenquellen ausgesetzt sind

Artikel 17 Vorherige Unterweisung und Fortbildung der Notfalleinsatzkräfte

Artikel 18 Ausbildung, Unterweisung und Fortbildung im Bereich medizinischer Exposition

KAPITEL V RECHTFERTIGUNG UND REGULATORISCHE KONTROLLE DER TÄTIGKEITEN

ABSCHNITT 1 Rechtfertigung und verbot von tätigkeiten

Artikel 19 Rechtfertigung von Tätigkeiten

Artikel 20 Tätigkeiten, die Verbraucherprodukte betreffen

Artikel 21 Verbot von Tätigkeiten

Artikel 22 Tätigkeiten mit einer absichtlichen Exposition von Menschen zwecks nicht-medizinischer Bildgebung

ABSCHNITT 2 Regulatorische kontrolle

Artikel 23 Ermittlung von Tätigkeiten mit natürlich vorkommendem radioaktivem Material

Artikel 24 Abgestufte Vorgehensweise bei der regulatorischen Kontrolle

Artikel 25 Anmeldung

Artikel 26 Freistellung von der Anmeldungspflicht

Artikel 27 Anzeige oder Einholung einer Genehmigung

Artikel 28 Genehmigung

Artikel 29 Zulassungsverfahren

Artikel 30 Freigabe aus der regulatorischen Kontrolle

KAPITEL VI BERUFLICHE EXPOSITION

Artikel 31 Verantwortung

Artikel 32 Maßnahmen zum Schutz strahlenexponierter Arbeitskräfte

Artikel 33 Maßnahmen zum Schutz von Auszubildenden und Studierenden

Artikel 34 Beratung mit Strahlenschutzexperten

Artikel 35 Vorkehrungen am Arbeitsplatz

Artikel 36 Einstufung der Arbeitsplätze

Artikel 37 Kontrollbereiche

Artikel 38 Überwachungsbereiche

Artikel 39 Radiologische Überwachung des Arbeitsplatzes

Artikel 40 Kategorien strahlenexponierter Arbeitskräfte

Artikel 41 Individuelle Überwachung

Artikel 42 Dosisermittlung bei unfallbedingter Exposition

Artikel 43 Erfassung und Übermittlung der Ergebnisse

Artikel 44 Zugang zu den Ergebnissen der individuellen Überwachung

Artikel 45 Medizinische Überwachung strahlenexponierter Arbeitskräfte

Artikel 46 Medizinische Einstufung

Artikel 47 Verbot der Beschäftigung oder Einstufung nicht tauglicher Arbeitskräfte

Artikel 48 Gesundheitsakten

Artikel 49 Besondere medizinische Überwachung

Artikel 50 Rechtsbehelfe

Artikel 51 Schutz externer Arbeitskräfte

Artikel 52 Gesondert zugelassene Expositionen

Artikel 53 Berufsbedingte Notfallexposition

Artikel 54 Radon am Arbeitsplatz

KAPITEL VII MEDIZINISCHE EXPOSITIONEN

Artikel 55 Rechtfertigung

Artikel 56 Optimierung

Artikel 57 Verantwortlichkeiten

Artikel 58 Verfahren

Artikel 59 Fortbildung und Anerkennung

Artikel 60 Ausrüstung

Artikel 61 Besondere Tätigkeiten

Artikel 62 Besonderer Schutz während Schwangerschaft und Stillzeit

Artikel 63 Unfallbedingte und unbeabsichtigte Expositionen

Artikel 64 Schätzung der Bevölkerungsdosis

KAPITEL VIII EXPOSITION DER BEVÖLKERUNG

ABSCHNITT 1 Schutz von einzelpersonen der bevölkerung und langfristiger gesundheitsschutz unter normalen bedingungen

Artikel 65 Schutz von Einzelpersonen der Bevölkerung

Artikel 66 Schätzung der Dosen für Einzelpersonen der Bevölkerung

Artikel 67 Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe

Artikel 68 Aufgaben der Unternehmen

ABSCHNITT 2 Notfall-expositionssituationen

Artikel 69 Notfallreaktion

Artikel 70 Informationen für die von einem Notfall wahrscheinlich betroffenen Einzelpersonen der Bevölkerung

Artikel 71 Informationen für die von einem Notfall tatsächlich betroffenen Einzelpersonen der Bevölkerung

ABSCHNITT 3 Bestehende expositionssituationen

Artikel 72 Umweltüberwachungsprogramm

Artikel 73 Kontaminierte Gebiete

Artikel 74 Radonexposition in Innenräumen

Artikel 75 Von Baustoffen ausgehende Gammastrahlung

KAPITEL IX ALLGEMEINE ZUSTÄNDIGKEITEN DER MITGLIEDSTAATEN UND DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN SOWIE WEITERE ANFORDERUNGEN AN DIE REGULATORISCHE KONTROLLE

ABSCHNITT 1 Institutionelle infrastruktur

Artikel 76 Zuständige Behörde

Artikel 77 Transparenz

Artikel 78 Informationen über die Ausrüstung

Artikel 79 Anerkennung von Diensten und Experten

Artikel 80 Arbeitsmedizinische Dienste

Artikel 81 Dosimetrie-Dienste

Artikel 82 Strahlenschutzexperte

Artikel 83 Medizinphysik-Experte

Artikel 84 Strahlenschutzbeauftragter

ABSCHNITT 2 Kontrolle radioaktiver strahlenquellen

Artikel 85 Allgemeine Anforderungen an offene Strahlenquellen

Artikel 86 Allgemeine Anforderungen an umschlossene Strahlenquellen

Artikel 87 Anforderungen an die Kontrolle hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen

Artikel 88 Besondere Anforderungen an die Genehmigung für den Umgang mit hoch radioaktiven umschlossenen Strahlenquellen

Artikel 89 Aufzeichnungen des Unternehmens

Artikel 90 Aufzeichnungen der zuständigen Behörde

Artikel 91 Kontrolle hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen

ABSCHNITT 3 Herrenlose strahlenquellen

Artikel 92 Entdeckung herrenloser Strahlenquellen

Artikel 93 Metall-Kontaminierung

Artikel 94 Bergung, Handhabung, Kontrolle und Entsorgung herrenloser Strahlenquellen

Artikel 95 Finanzielle Absicherung für den Umgang mit herrenlosen Strahlenquellen

ABSCHNITT 4 Signifikante ereignisse

Artikel 96 Meldung und Aufzeichnung signifikanter Ereignisse

ABSCHNITT 5 Notfall-expositionssituationen

Artikel 97 Notfallmanagementsystem

Artikel 98 Notfallvorsorge

Artikel 99 Internationale Zusammenarbeit

ABSCHNITT 6 Bestehende expositionssituationen

Artikel 100 Programme für bestehende Expositionssituationen

Artikel 101 Festlegung von Strategien

Artikel 102 Durchführung der Strategien

Artikel 103 Radon-Maßnahmenplan

ABSCHNITT 7 Durchsetzungssystem

Artikel 104 Inspektionen

Artikel 105 Durchsetzung

KAPITEL X SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 106 Umsetzung

Artikel 107 Aufhebung

Artikel 108 Inkrafttreten

Artikel 109 Adressaten

ANHANG I Referenzwerte für die Exposition der Bevölkerung nach den Artikeln 7 und 101

ANHANG II Strahlungs- und Gewebewichtungsfaktoren nach Artikel 4 Abätze 25 und 33

ANHANG III Aktivitätswerte zur Definition hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen nach Artikel 4 Nummer 41

ANHANG IV Rechtfertigung von neuen Kategorien oder Arten von Tätigkeiten, die Verbraucherprodukte betreffen, nach Artikel 20

ANHANG V Als Anhaltspunkt dienende Liste der Tätigkeiten, die mit einer Exposition zwecks nicht-medizinischer Bildgebung verbunden sind, nach Artikel 22

ANHANG VI Liste der Industriezweige, in denen natürlich vorkommende radioaktive Materialien eingesetzt werden, nach Artikel 23

ANHANG VII Freistellungs- und Freigabekriterien nach den Artikeln 24, 26 und 30

ANHANG VIII Definition und Verwendung des Aktivitätskonzentrationsindex für die von Baustoffen emittierte Gammastrahlung nach Artikel 75

ANHANG IX Als Anhaltspunkt dienende Liste der Informationen für Genehmigungsanträge nach Artikel 28

ANNEX X Datensystem für die individuelle Strahlenüberwachung nach den Artikeln 43, 44 und 51

ANHANG XI Notfallmanagementsysteme und Notfallpläne nach den Artikeln 69, 97 und 98

ANHANG XII Unterrichtung von Einzelpersonen der Bevölkerung über die bei einer Notfallsituation zu ergreifenden Gesundheitsschutzmaßnahmen und geltenden Verhaltensmaßregeln nach den Artikeln 70 und 71

ANHANG XIII Als Anhaltspunkt dienende Liste von Baustoffen, die hinsichtlich ihrer emittierten Gammastrahlung in Betracht zu ziehen sind, nach Artikel 75

ANHANG XIV Informationen in den Aufzeichnungen über hoch radioaktive umschlossene Strahlenquellen (HRQ) nach Artikel 89

ANHANG XV Anforderungen an für hoch radioaktive umschlossene Strahlenquellen verantwortliche Unternehmen nach Artikel 91

ANHANG XVI Identifizierung und Kennzeichnung hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen nach Artikel 91

ANHANG XVII Als Anhaltspunkt dienende Liste bestehender Expositionssituationen nach Artikel 100

ANHANG XVIII Liste von Punkten, die bei der Ausarbeitung des nationalen Maßnahmenplans zum Angehen langfristiger Risiken durch Radon-Expositionen in Betracht zu ziehen sind, nach den Artikeln 54, 74 und 103

ANHANG XIX Entsprechungstabelle nach Artikel 107

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