Im Herbst 2004 forderten Bundestag und Bundesrat die Bundesregierung auf, zusammen mit den Ländern ein Konzept für eine Reform der Unfallversicherung zu entwickeln und bis Mitte der 16. Legislaturperiode einen zustimmungsfähigen Gesetzentwurf vorzulegen. Heute, nach fast drei Jahren, herrscht in den wesentlichen Fragen der Reform zwischen dem zuständigen Bundesministerium und den Ländern noch immer erheblicher Dissens.
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