In Dänemark werden Leistungen der Prävention von der staatlichen Arbeitsinspektion erbracht, Leistungen der Rehabilitation vom steuerfinanzierten allgemeinen Sozialversicherungssystem. Die arbeitgeberfinanzierte Unfallversicherung erbringt ausschließlich Geldleistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für Arbeitsunfälle besteht Versicherungspflicht bei kommerziellen Versicherungsgesellschaften, Berufskrankheiten werden von einem öffentlichen Träger verwaltet. Durch Gesetz vom Juni 2003 wurden u. a. die Begriffe „Arbeitsunfall“ und „Berufskrankheit“ neu definiert und ausgeweitet, das Verwaltungsverfahren gestrafft und neue Geldleistungen eingeführt. Systemgrundlagen und Kernelemente der Reform werden nachfolgend vorgestellt.
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