In der Bundesrepublik wird von mehreren Seiten darauf Einfluss genommen, dass in den Unternehmen Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gewährleistet sind: durch die Europäische Gemeinschaft (EG), den Staat, die Berufsgenossenschaften und private Normengeber.
Dementsprechend gibt es auch unterschiedliche Arten von Vorschriften und Regeln für die Sicherheit:
– EG-Vorschriften,
– staatliche Arbeitsschutzvorschriften,
– BG-(Unfallverhütungs)vorschriften,
– „Allgemein anerkannte Regeln“ (der Sicherheitstechnik und Arbeitsmedizin)
– „Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse“.
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