Arbeitnehmer müssen Ansprüche auf Überstundenvergütung detailliert nachweisen. Das gilt auch für Kraftfahrer. Es reicht grundsätzlich nicht aus, wenn sie darauf hinweisen, dass der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, ihre Arbeitszeit aufzuzeichnen. Auch Diagrammscheiben der Kontrollgeräte seien kein ausreichender Nachweis, meint das Landesarbeitsgericht RheinlandPfalz – LAG(Urteil vom 17. 3. 2010, 7 Sa 708/09). Es hatte über die Klage eines Arbeitnehmers zu entscheiden,
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2012.03.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-03-05 |
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