Mit ihrem Anspruch, eine Witwenrente aus der Unfallversicherung ihres Ehemannes zu erhalten, ist eine Gastronomin vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg – LSG – (Urteil vom 22. 11. 2011, L 2 U 5633/10) gescheitert. Der 59-jährige war vom gemeinsamen Sohn der Eheleute auf der Rückfahrt von einer Besprechung mit deren Steuerberater mit Benzin übergossen und angezündet worden. Dies sei kein Arbeitsunfall gewesen, entschied das LSG und lehnte die Hinterbliebenenrente ab. Der Getötete und seine Frau betrieben zwei Pizzerien, die beide auf den Namen der Frau geführt wurden. Der Mann war offiziell nur als Koch angestellt, obwohl er möglicherweise der tatsächliche Betriebsinhaber war.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2012.05.15 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-05-02 |
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