Das Recht zu Gefahrstoffen in Europa wurde in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrzehnts auf eine völlig neue Grundlage gestellt: Das Inverkehrbringen (Vermarktung) von Gefahrstoffen wird seit 2007 in der REACH-Verordnung geregelt, Vorschriften zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung enthält die CLP-Verordnung, die 2009 in Kraft getreten ist. Diese Regelungen unterliegen einem ständigen Wandel. Im zweiten Teil geht es um die CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vom 16. Dezember 2008) sowie weitere europäische Regelungen zu Gefahrstoffen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2014.12.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-12-02 |
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