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Vorschrift Qualitätssicherung von Schweißzusätzen und -hilfsstoffen für druck- und aktivitätsführende Komponenten in Kernkraftwerken – Teil 3: Verarbeitung

Aktuelle Fassung

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Bekanntmachung von sicherheitstechnischen Regeln des Kerntechnischen Ausschusses – Qualitätssicherung von Schweißzusätzen und -hilfsstoffen für druck- und aktivitätsführende Komponenten in Kernkraftwerken – Teil 3: Verarbeitung (KTA 1408.3)

Sachgebiet: Strahlenschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 4. Dezember 2015, BAnz AT 08.01.2016 B4 S. 1

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://arbeitsschutzdigital.de/v.907343

Grundlagen

1 Anwendungsbereich

2 Begriffe

3 Kontrolle und Lagerung

3.1 Allgemeines

3.2 Eingangskontrolle

3.3 Lagerung

3.4 Freigabe für die Verarbeitung

3.5 Kontrolle während der Verarbeitung

3.6 Wiederverwendung von Schweißpulvern

4 Chargenprüfung

4.1 Grundsätze

4.2 Durchführung und Prüfung

4.2.1 Schweißzusätze für ferritische Schweißungen

4.2.2 Schweißzusätze für Schweißungen austenitischer Stähle sowie von Nickellegierungen

4.2.3 Schweißzusätze für Schweißplattierungen aus austenitischen Stählen und Nickellegierungen

4.2.4 Schweißzusätze für Schweißpanzerungen

4.3 Aufbewahrung von Reststücken

4.4 Bescheinigung der Chargenprüfung

5 Dokumentation

Anhang A Abnahmeprüfzeugnis

Anhang B Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

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