D as Verfahren der Gefährdungsbeurteilung zur Festlegung von Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen wurde bereits 1996 im Arbeitsschutzgesetz niedergelegt und hielt nachfolgend in immer mehr Arbeitsschutzvorschriften und im technischen Regelwerk Einzug. Für eine erfolgversprechende Gefährdungsbeurteilung ist nicht nur Fachwissen im Arbeitsschutz notwendig. Für ihren sachgerechten Einsatz bedarf es auch spezifischer Kenntnisse über die auszuführenden Tätigkeiten, Arbeitsverfahren und Betriebsmittel. Ein Ziel für die akademische Ausbildung von Sicherheitsingenieuren zu Fachkräften für Arbeitssicherheit sollte es demnach sein, den Studenten praxisorientiertes Hintergrundwissen aus der betrieblichen Realität zu vermitteln.
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