Es ist einzigartig: In keinem Land der Welt gibt es derzeit ein Präventionsgesetz mit vergleichbaren Vorgaben wie der Gesetzgeber sie vor ca. 18 Monaten beschlossen hatte. Das Präventionsgesetz stellt die Sozialversicherungsträger vor die große Aufgabe, Prävention und Gesundheitsförderung in allen Lebenswelten einschließlich der Arbeitswelt zu verbreiten und die jeweils verantwortlichen Akteure für eine nachhaltige Umsetzung in der Praxis zu gewinnen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2017.02.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-02-03 |
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