Seit Anfang Juli 2001 hat das SGB IX die Rechtsgrundlagen der Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe in Deutschland erweitert und erneuert. Es gilt zusammen mit den Leistungsgesetzen für alle Rehabilitationsträger, auch für die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Ziele des SGB IX sind Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe der behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen.
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