Bis Ende 2025 haben alle gesetzlichen Unfallversicherungsträger im Rahmen ihres Präventionsauftrags (vgl. §§ 14, 15 SGB VII) die novellierte DGUV Vorschrift 2 mit der neuen DGUV Regel 100-002 zur Konkretisierung der Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifas) sowie durch Betriebsärzte (BÄ) nach dem Gesetz zur Bestellung von Betriebsärzten, Sicherheitsingenieuren und anderen Fachkräften für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG) in Kraft gesetzt. Dieser Beitrag ordnet die Neuerungen ein (Teil 1) und befasst sich mit Entwicklungspotentialen und -bedarfen (Teil 2 in der folgenden Ausgabe der sis).
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2026.01.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2199-7349 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-01-05 |
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