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Berufskrankheit Lärm  
29.05.2025

Noise-Cancelling-Kopfhörer nicht als Gehörschutz verwenden

ESV-Redaktion Betriebssicherheit/BG BAU
Eine Tragepflicht für den Gehörschutz besteht ab 85 Dezibel. (Foto: FunkyNL/Pixabay)
Mit über 4.900 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit ist Lärm im vergangenen Jahr erneut die häufigste gemeldete Berufskrankheit. Das teilte die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) mit. Sie warnt davor, die beliebten Kopfhörer mit Noise-Cancelling-Funktion als Gehörschutz einzusetzen.

Schleifen, Bohren, Hämmern, Stemmen: Die Aufgaben auf Baustellen sind so vielfältig wie laut. „Unser Ohr ist empfindlich gegen Lärm, daher ist ein extra Schutz nötig, denn Schäden am Gehör sind unumkehrbar“, erklärt Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU.

Die aktuellen Zahlen der BG BAU belegen: 2024 war Lärmschwerhörigkeit mit 4.917 Fällen die Berufskrankheit mit den meisten Verdachtsanzeigen innerhalb der Bauwirtschaft und der baunahen Dienstleistungen. Die Zahlen sind damit im Vergleich zum Jahr 2023 (4.581 Verdachtsanzeigen) erneut gestiegen. Lärm kann aber nicht nur das Gehör irreversibel schädigen, sondern begünstigt auch weitere gesundheitliche Probleme wie erhöhten Blutdruck, Stress und Schlafstörungen und damit das Auftreten von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. „Die gute Nachricht ist: Ein wirksamer Schutz gegen Lärm ist ganz einfach machbar – auch und gerade am Bau“, sagt Wellnhofer.

Schutzmaßnahmen gegen Lärm

Leisere Maschinen oder lärmmindernde Arbeitsmethoden können helfen, die Lärmemissionen langfristig zu senken und damit einer Lärmschwerhörigkeit vorzubeugen. Ein Beispiel hierfür sind geräuschgeminderte Sägeblätter für Kreissägen. Wenn solche technischen Lösungen nicht machbar sind, müssen organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, wie zum Beispiel kürzere Aufenthaltszeiten im Lärmbereich.

Lassen sich Lärmquellen weder durch technische noch durch organisatorische Maßnahmen beseitigen beziehungsweise ausreichend abmildern, muss ein persönlicher Gehörschutz eingesetzt werden. Ab einem durchschnittlichen Lärmpegel von 80 Dezibel pro Tag sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören Gehörschutzstöpsel, Kapselgehörschützer oder maßgefertigte Otoplastiken. Eine Tragepflicht für den Gehörschutz besteht ab 85 Dezibel. Otoplastiken als Gehörschutz fördert die BG BAU im Rahmen ihrer Arbeitsschutzprämien: https://www.bgbau.de/gehoerschutz-otoplastik.

Wichtig: Nicht nur Personen, die direkt mit lärmerzeugenden Geräten arbeiten, müssen geschützt werden – auch alle, die sich in der Nähe der Lärmquelle aufhalten, sind potenziell gefährdet und müssen geeigneten Gehörschutz tragen.

Noise-Cancelling nicht für den Bau

Musikkopfhörer mit Active-Noise-Cancelling-Funktion (ANC) sind als Gehörschutz auf Baustellen nicht geeignet, denn sie blenden lediglich gleichmäßige niederfrequente Störgeräusche aus. Auf Baustellen hingegen treten häufig plötzliche und hochfrequente oder sehr laute Geräusche auf, zum Beispiel durch Hämmern, Sägen oder Bohren. Derartige Geräusche können durch die ANC-Technologie nicht wirksam unterdrückt werden. Welcher Gehörschutz für welche Tätigkeit geeignet ist, zeigt die BG BAU auf ihrer Website unter: https://www.bgbau.de/richtiger-gehoerschutz.

Über die BG BAU
Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als drei Millionen Versicherte, rund 592.000 gewerbsmäßige Unternehmen und ca. 60.000 private Bauvorhaben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter www.bgbau.de.

Quelle: Pressemitteilung der BG BAU

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