Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Berlin
Vom 16. November 2007 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2021 (GVBl. S. 417, 434)
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
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